Trotz Kritik: Bundesbehörden wollen Mobiltelefone weiterhin ohne eigenes Gesetz als Ortungswanzen benutzen


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Deutsche Polizeien und Geheimdienste werden auch in Zukunft “Stille SMS” versenden. Die Bundesregierung lehnt es aber ab, für die heimlichen Ortungsimpulse ein eigenes Gesetz zu erlassen. Dies teilt das Justizministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit und unterstreicht, dass es bundesweit keine “einheitliche Rechtsprechung zu dieser Frage” gibt.

“Stille SMS” sind für die betroffenen Personen nicht erkennbar. Sie erzeugen einen Kommunikationsvorgang, durch den beim Telefonanbieter Vorratsdaten entstehen. Diese können dann im zweiten Schritt abgefragt werden, um den Aufenthaltsort von Telefonen zu bestimmen. In kurzen Abständen versandt können auf diese Weise Bewegungsprofile erstellt werden, um Verdächtige unbemerkt zu verfolgen.

Die Behörden umschiffen mit den “Stillen SMS” das Problem, dass Standortdaten von Mobiltelefonen im Normalbetrieb nur für sehr kurze Zeit gespeichert werden. Zwar teilen die Geräte dem Mobilfunknetz in regelmäßigen Abständen mit, in welchen Funkzellen (“Location Area”) sie sich gerade befinden (das “Periodical Location Update”). Ein Wechsel in eine andere…

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Veröffentlicht am 6. Oktober 2014, in Schlagzeilen. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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